Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung. Neben der Meisterprüfung gilt die Prämie u.a. auch für Qualifikationen wie die verschiedenen Fachwirte oder etwa technische Betriebswirte.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss der DQR-Niveaus 6 und 7 (www.dqr.de) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), deren Hauptwohnsitz oder deren Ort ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.
Was wird gefördert?
Gefördert werden erfolgreiche Abschlussprüfungen, die ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen worden sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.
Wie wird gefördert? – Bedingungen
Die Meisterprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet. Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
Die Meisterprämie wird je bestandener Abschlussprüfung einmalig in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Sie beträgt 1.000 Euro.
Die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Meisterprämie für Hamburg erfolgt über die Geschäftsstelle Meisterprämie bei der Handwerkskammer Hamburg.
Anträge sind spätestens drei Monate nach insgesamt bestandener Prüfung unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei der
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle Meisterprämie
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 / 35905 – 799
E-Mail: meisterpraemie@hwk-hamburg.de
Internet: externer Link hier klicken
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Quelle: Handwerkskammer Hamburg