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Fördermöglichkeiten

Eine wichtige Frage, wenn es um Aus- und Weiterbildungen geht, ist die Finanzierung. Wann bezahlt der Arbeitgeber? Unter welchen Bedingungen tragen Sie die Kosten und welche Finanzierungshilfen gibt es vom Staat?

Angebote wie Bildungsgutscheine oder Aufstiegs-BAföG sind nützliche Finanzierungshilfen, die jedoch oft an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. Kommen Sie in unsere Beratung oder rufen Sie an – wir unterstützen Sie, die günstigste Lösung zu finden und helfen Ihnen, mögliche Fördermittel zu beantragen.

Hier finden Sie eine erste Übersicht über die häufigsten Fördermittel rund um Weiterbildungen:

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt berufliche Aufstiegsfortbildung und Existenzgründungen, unabhängig von ihrer Form wie Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht. Für max. 24 Monate werden monatliche Zahlungen für Lebensunterhalt und Lehrgangsgebühren geleistet – gemischt als Zuschuss und/oder Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es unabhängig von Einkommen/Vermögen. Zahlungen für den monatlichen Unterhalt dagegen gibt es nur für Vollzeitlehrgänge. Die Höhe ist einkommensabhängig (Einkommen während der Fortbildung, eigenes Vermögen, Familienstand und Zahl der Kinder).

Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten, die unterhalb eines Hochschulabschlusses liegt, aber über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung. Es werden auch Fortbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen bezuschusst, wenn sie nach den Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden. Die Aufstiegsfortbildungen enden i.d.R. mit einer Prüfung vor einer Kammer oder mit einer staatlichen Prüfung.

Weitere Informationen unter: Aufstiegs-BAföG (BMBF)

Beratung und Antrag auf Förderung:

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 / 359 05 – 389

Weitere Informationen: Handwerkskammer Hamburg, Geschäftsstelle AFBG und Antragsformulare

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Hamburger Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.

In der jetzigen Form werden unter dem Namen „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ ESF-Geldmittel zur beruflichen Qualifizierung zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden unterschiedlichste Zielgruppen: Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende, Ältere, Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Beratung und Antrag auf Förderung:

zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel.: 040 / 21112 – 536
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Vergeben werden sie von Beratern (Vermittlern) der örtlichen Agenturen für Arbeit. Er beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und den Förderhöchstbetrag und ist drei Monate gültig. Häufig ist der Gutschein regional begrenzt.

Einen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht. Es ist eine sogenannte „Kann-Leistung“, über die immer im Einzelfall entschieden wird. Die Förderentscheidung liegt im Ermessen der einzelnen Berater. Einen Bildungsgutschein kann bekommen, wer arbeitslos gemeldet ist und wenn eine Förderung notwendig ist. Die Interessenten müssen ihren persönlichen Bildungsbedarf begründen und eine Weiterbildung als das geeignete Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt darstellen. „Warum erhöhen sich Ihre Chancen, mit der angestrebten Weiterbildung eine Arbeit zu finden? Haben Sie ggf. schon Aussicht auf einen Job, sofern Sie bestimmte Kenntnisse nachweisen?“

Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Durch den Bildungsgutschein liegt die Auswahl von Weiterbildungsmaßnahmen nicht mehr bei der Agentur für Arbeit, sondern die Arbeitssuchenden haben eine höhere Eigenverantwortung für ihre individuelle Weiterbildung. Damit soll eine größere Wahlfreiheit ermöglicht und die Eigenverantwortung gestärkt werden.

Der Bildungsgutschein kann i.d.R. nur unter zugelassenen (zertifizierten) Maßnahmen und Trägern eingelöst werden. Bei der Auswahl müssen Interessenten selbst darauf achten, ob der Bildungsträger ihrer Wahl über die notwendige Zulassung „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ verfügt und die Kosten damit tatsächlich übernommen werden können.

Kurssuche unter: Hamburgs Kursportal WISY – Bildungsgutschein & AZAV

Bildungsurlaub

In Hamburg kann jeder Angestellte in einem Zeitraum von zwei Jahren zusätzlichen bezahlten Urlaub beantragen, um sich weiterzubilden. Sowohl Kurse zur beruflichen und politischen Weiterbildung als auch Qualifizierungsmaßnahmen zum Ehrenamt sind nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt. Wichtig ist, dass das Angebot von der Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist. Die Bandbreite an Angeboten ist groß – vom EDV-Kurs über die Ausbildung zum Jugendleiter bis hin zum Sprachkurs in Spanien.

Welche Kurse in Hamburg bereits anerkannt sind, erfahren Sie hier: www.bildungsurlaub-hamburg.de

Wie können Sie Bildungsurlaub beantragen?
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er Sie für den Zeitraum der Weiterbildung freistellt. Außer aus zwingenden betrieblichen Gründen oder gleichzeitigen Urlaubstagen von Kollegen darf Ihr Arbeitgeber Bildungsurlaub nicht ablehnen. Vorausgesetzt, Sie reichen alles korrekt ein. Trotzdem ist es hilfreich, einen Alternativtermin im Gepäck zu haben und kompromissbereit zu sein.

Melden Sie sich für das Weiterbildungsangebot Ihrer Wahl an. Bitten Sie den Bildungsanbieter, Ihnen eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz auszustellen.

Reichen Sie möglichst früh, aber spätestens sechs Wochen vor dem Kursstart, Ihren Antrag auf Bildungsurlaub zusammen mit der Anmeldebestätigung bei Ihrem Arbeitgeber ein.

Meisterprämie Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt eine Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung. Neben der Meisterprüfung gilt die Prämie u.a. auch für Qualifikationen wie die verschiedenen Fachwirte oder etwa technische Betriebswirte.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden die Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss der DQR-Niveaus 6 und 7 (www.dqr.de) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), deren Hauptwohnsitz oder deren Ort ihrer Beschäftigung zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg lag.

Was wird gefördert?
Gefördert werden erfolgreiche Abschlussprüfungen, die ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen worden sind (maßgeblich ist das Datum der letzten Prüfung). Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.

Wie wird gefördert? – Bedingungen
Die Meisterprämie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch geleistet. Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
Die Meisterprämie wird je bestandener Abschlussprüfung einmalig in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Sie beträgt 1.000 Euro.

Die Antragsstellung, Bewilligung und Auszahlung der Meisterprämie für Hamburg erfolgt über die Geschäftsstelle Meisterprämie bei der Handwerkskammer Hamburg.

Anträge sind spätestens drei Monate nach insgesamt bestandener Prüfung unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen bei der

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle Meisterprämie
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 / 35905 – 799
E-Mail: meisterpraemie@hwk-hamburg.de
Internet: externer Link hier klicken
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Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Quelle: Handwerkskammer Hamburg

Weiterbildungsstipendium – Begabtenförderung für die berufliche Bildung

Wer eine duale Berufsausbildung mit einem hervorragenden Ergebnis (besser als „gut“) abgeschlossen oder erfolgreich an einem überregionalen Leistungswettbewerb teilgenommen hat, kann sich um ein Stipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bewerben. Für berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Englisch-Intensivkurse, EDV-, Betriebswirt-, CAD- oder eine Aufstiegsfortbildung) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten drei Jahre lang insgesamt bis zu 8.100 € erhalten. Es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 10 % zu leisten.

Bei Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung soll die Stipendiatin/der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen.

Die regionalen Kammern übernehmen die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall und zahlen den Förderbetrag aus. Mögliche Kandidaten werden i.d.R. von den Kammern angeschrieben. Alternativ können Arbeitgeber auch Empfehlungen für die Vergabe des Stipendiums für besonders begabte Auszubildende aussprechen.
Weitere Informationen: hier

Steuersparmodell Bildung

In Sachen Weiterbildung akzeptieren die Finanzämter sämtliche Kosten – von der Kursgebühr über Computer und Fachliteratur sowie Fahrtkosten. Allerdings muss die Weiterbildung in einem direkten Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit stehen. Ist diese Bedingung erfüllt, können die Ausgaben unter der Rubrik „Werbungskosten“ unbegrenzt geltend gemacht werden, da es um Erhalt, Sicherung und Erwerb von Einnahmen dreht.

Wer dagegen eine neue Ausbildung, die mit dem bisherigen Beruf nichts zu tun hat, steuerlich absetzen will, kann unter „Sonderausgaben“ bis zu 6.000 Euro geltend machen. Eine Erklärung, warum die Ausbildung gemacht wird, ist nicht erforderlich.

Schwierig wird es oft bei Sprachfortbildungen. Auch wenn die beruflichen Gründe offensichtlich sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Aufwendungen für den Sprachkurs akzeptiert werden. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder die Vorlage von Kursunterlagen kann für die Absetzbarkeit der Kosten sehr hilfreich sein.

Der Bundesfinanzhof stellte fest, die erforderliche berufliche Veranlassung kann bei jeder berufsbezogenen Bildungsmaßnahme erfüllt sein. Er unterscheidet damit nicht mehr zwischen Werbungskosten (abziehbare Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf) und Sonderausgaben (begrenzt abziehbaren Kosten der Ausbildung zu einem künftigen Beruf). Im Streitfall kommt es auf die sorgfältige Darlegung des beruflichen Zusammenhanges der berufsbildenden Maßnahme im Einzelfall an.

Kurzarbeit und Weiterbildung

Wer Kurzarbeitergeld oder Saisonkurzarbeitergeld bezieht, kann sich auf Kosten der Arbeitsagentur weiterbilden. Der Gesetzgeber bietet seit 2009 Qualifizierungsmaßnahmen für Betriebe an, die Arbeitslosigkeit durch Kurzarbeit vermeiden.

Neu ist die Ausweitung des Personenkreises auf Facharbeiter oder andere qualifizierte Beschäftigte. Die Regelung beschränkt sich nicht auf kleine und mittelständische Betriebe. Auch größere Unternehmen können die neuen Angebote in Anspruch nehmen. Förderfähig sind unter bestimmten Bedingungen nicht nur allgemeine, auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse, sondern auch betriebsspezifische, auf die Belange des Arbeitsplatzes ausgerichtete Fortbildungen.

Die Höhe der Förderung hängt ebenso von der Art der Qualifizierung wie von der Unternehmensgröße ab. Im besten Fall können 80% der als angemessen anerkannten Lehrgangskosten ersetzt werden.

Arbeitgeberzuschuss

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für erfolgreiche Unternehmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Kosten im Rahmen der Personalfortbildung übernehmen will.

Bildungsprämie des Bundes (Prämiengutschein) – beendet

Die Gutscheinausgabe ist beendet. Am 31.12.2021 wurde der letzte Prämiengutschein ausgegeben. Gültige Gutscheine können noch bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden.

Bildungs- und Aktivierungsgutschein – Agentur für Arbeit und Jobcenter

Bildungsgutschein:
Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern ausgegeben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung erfolgen. Eine Förderung ist möglich, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um
– bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
– eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
– einen fehlenden Berufsabschluss zu erwerben
Die Anbieter und die Maßnahme müssen für diese Förderung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen/zertifiziert sein. Der Gutschein kann also nur bei entsprechend zertifizierten Kursanbietern eingelöst werden.

Aktivierungsgutschein:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine Maßnahme zu suchen. Häufig handelt es sich um Coaching-Angebote, die als Einzelmaßnahme (Individual-Coaching) gefördert werden. Der Bedarf wird durch die Vermittlungs-, Beratungs- oder Integrationsfachkräfte der Agentur für Arbeit oder Jobcenter festgestellt.

Angebote in Hamburgs Kursportal WISY:
Im Themenportal „Bildungsgutschein & AVGS“ werden zertifizierte Angebote in Hamburg abgebildet.
Suche: Bildungsgutschein oder Suche: Aktivierungsgutschein

Beratung und Antrag auf Förderung:

Agentur für Arbeit Hamburg
Internet: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hamburg

Jobcenter/team.arbeit.hamburg
Internet: https://team-arbeit-hamburg.de

Qualifizierungschancengesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung. Durch das Gesetz wird die bisherige Weiterbildungsförderung von Beschäftigten ergänzt: erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung unabhängig von Lebensalter, Berufsabschluss und Betriebsgröße.

Die „Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG!“ der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn
– sie geringqualifizierte Mitarbeitende zur Fachkraft weiterbilden wollen,
– sie erfahrene Kollegen und Kolleginnen, deren Tätigkeit durch Digitalisierung oder neue Technologien ersetzt werden könnte, auch in Zukunft beschäftigen wollen oder
– ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

Die Qualifizierungsoffensive bietet Unternehmen umfassende Beratung sowie Unterstützung, insbesondere durch eine Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse.

Voraussetzung ist, dass eine Weiterbildung im Umfang von insgesamt mehr als 120 Stunden angestrebt wird und die Maßnahme sowie ihr Träger für die Förderung zugelassen sind. Hinsichtlich der Schulungszeiten besteht Flexibilität (z.B. Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend…).

Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Internet: https://www.arbeitsagentur.de/weiterbildung-qualifizierungsoffensive

Bürgergeld: Förderung für Weiterbildung

Das Bürgergeld ist ein Grundeinkommen bzw. eine Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es hat das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld abgelöst.

Die berufliche Weiterbildung wird für Empfänger/innen von Bürgergeld ab 1. Juli 2023 stärker gefördert.

Der Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Die Jobcenter vermitteln nicht mehr möglichst schnell in irgendeinen Job, sondern bemühen sich um die Vermittlung in ein langfristiges sicheres Arbeitsverhältnis.

Für eine noch intensivere Betreuung gibt es die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Zudem wird auch der Zugang zu Kursen zum Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) erleichtert.

Darüber hinaus gibt es im Rahmen der Qualifizierungsförderung zwei neue Fördermöglichkeiten als finanziellen Anreiz:

  • den Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat für nicht abschlussbezogene Weiterbildungen, die länger als acht Wochen dauern.
  • das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat nur für abschlussbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. Berufsausbildungen oder Umschulungen.
  • Bei Bedarf kann das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden.
  • Für das Bestehen einer Zwischenprüfung wird eine zusätzliche Prämie von 1.000 Euro, bei erfolgreicher Abschlussprüfung darüber hinaus eine Prämie von 1.500 Euro gewährt.

Das Weiterbildungsgeld kann auch an Teilnehmer/innen ausgezahlt werden, deren Weiterbildung schon vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat.

Weiterführende Links:

Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/grundsicherung-buergergeld.html