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Hamburger Weiterbildungstelefon
040 / 28 08 46-66
Mo-Do 10-18 Uhr Fr 9-17 Uhr

beratung@weiterbildung-hamburg.de
Hinweis: Das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.
Gutscheine konnten bis Jahresende 2021 ausgestellt werden und sind ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig.

Bildungsprämie

Was ist das?

Die Bildungsprämie erleichtert Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens jedoch 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der ausgewiesenen Gebühren. Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein

  • oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden

  • und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal bei 20.000 Euro liegen (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro)

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Mehr Infos: www.bildungspraemie.info

So erhalten Sie einen Prämiengutschein:

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist ein Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie dafür telefonisch bei uns einen Termin. Wir überprüfen, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen wir mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein. Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme – etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs – ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

Nutzen Sie unsere Beratung zur Bildungsprämie!

Für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung rufen Sie das Hamburger Weiterbildungstelefon an.
Sie erreichen uns Mo-Do, 10-18 Uhr, Fr 9-17 Uhr, Tel.: 040 / 28 08 46-66

Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: FAQ Bildungsprämie

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

Hinweis: Das Förderprogramm endete am 31. Dezember 2021.
Gutscheine konnten bis Jahresende 2021 ausgestellt werden und sind ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig.