Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

Informationen zum Prämiengutschein („Bildungsprämie“)

Hotline Prämiengutschein Montag bis Freitag 11-19 Uhr, Tel. 0 40/28 08 46-66
 
Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige, Selbstständige und auch Berufsrückkehrer/innen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
 
Beratungen und Gutscheine
Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
 
1. Sie suchen eine unserer Beratungsstellen auf. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.
 
2. Unsere Beraterinnen und Berater nennen auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Es werden Ihnen außerdem Finanzierungsmöglichkeiten erklärt.
 
3. Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Kursgebühren.
 
Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden.
Vereinbaren Sie bitte montags bis freitags 11-19 Uhr telefonisch einen Termin: Tel. 0 40/ 28 08 46-66
 
>> Hamburger Beratungsstellen Bildungsprämie
 
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:

• amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), 
• letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen,
• ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
 
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
• Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz,
• Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
 
Es ist pro Person ein Prämiengutschein pro Kalenderjahr erhältlich.
 
Das Weiterbildungssparen
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein kombiniert werden.
 
Weitere Infos zum Prämiengutschein und zum Weiterbildungssparen: www.bildungspraemie.info
 
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
 

www.weiterbildung-hamburg.de
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