Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie

Informationen zum Prämiengutschein („Bildungsprämie“)

Die aktuelle Förderperiode des Programms "Bildungsprämie" endete am 30.11.2011. Bis zum 31.05.2012 können bereits ausgestellte Prämiengutscheine zur Erstattung eingereicht werden. Abgerechnet werden nur Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bezahlt wurde.
 
Der Prämiengutschein
 
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
 
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle. Derzeit befindet sich die Beratungslandschaft für die zweite Förderphase der Bildungsprämie im Aufbau. Sobald die Beratungsstellen aktiv sind, erhalten Sie hier oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 26 23 000 Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
 
Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.
 
Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.
 
Hotline Prämiengutschein Montag bis Freitag 11-19 Uhr, Tel. 0 40/28 08 46-66
 
 
Weitere Infos zum Prämiengutschein: www.bildungspraemie.info
 
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
 
 

www.weiterbildung-hamburg.de
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